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Ihre Zustimmung

Ihre Zustimmung ist notwendig

Die Grundlage für unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden unsere Geschäftsbedingungen, deren Fundament allgemeine rechtliche Grundlagen sind. Ändern sich rechtliche Voraussetzungen, bilden wir sie zeitgerecht in unseren eigenen Bedingungen ab - in diesem Fall: mit Wirkung zum 1. Oktober 2025.

Wir haben die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, für Kartenverfügungen im Online-Handel, für Wero-Zahlungen, für die SparkassenCard und die Vermietung von Schrankfächern aktualisiert. Informationen über die Ausführung einer Echtzeitüberweisung stellen wir Ihnen entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung über den jeweiligen Zahlungsauslösekanal, Ihren Kontoauszug oder in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste zur Verfügung.

Neben geänderten Bedingungen werden wir einzelne Leistungen neu bepreisen. So bieten wir Ihnen seit Januar 2025 Echtzeitüberweisungen ohne Gebühren an. Die Gebühren für den Kauf von Münzrollen, Einzahlungen am Münzeinzahler sowie für die Bereitstellung von unbestätigten Bundesbankschecks passen wir aufgrund gestiegener Kosten an. Zum 01.01.2026 verändern sich zudem die Konditionen im Depotgeschäft. Ab diesem Datum können Sie beispielsweise von reduzierten Gebühren für ETF-Sparpläne profitieren. Insgesamt gestalten wir die Gebührenstruktur übersichtlicher, indem wir einige zuvor einzelne Postengebühren zusammenfassen. Details hierzu finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die geänderten Bedingungen und Preise stellen wir Ihnen mit einem direkten Vergleich im Kapitel 1 „Änderungsübersicht“ unter dem Aufrufpunkt „Bedingungen herunterladen“ zur Verfügung.

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Private Kunden

Was gilt für private Kundinnen und Kunden?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die notwendigen Unterlagen haben Sie bereits erhalten. Wählen Sie für die Zustimmung gerne den für Sie bequemsten Weg:

- Online,

- in der Sparkassen-App,

- per Brief mit Rückmeldebogen,

- persönlich in Ihrem BeratungsCenter,

- an unseren Geldautomaten und SB-Terminals.

Gehören sie zu folgenden Personengruppen?

Girokonto-, Karten-, Depot- und/oder Schließfachinhaber (ab 18 Jahre)

Sie möchten ihre Zustimmung erteilen
 

Minderjährige

Sie möchten die Zustimmung für minderjährige erteilen.

Betreute Personen

Sie möchten die Zustimmung für eine betreute Person erteilen.

Gewerbliche Kunden

Was gilt für gewerbliche Kundinnen und Kunden?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn
gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Als gewerbliche Kundin bzw. gewerblicher Kunde haben Sie die notwendigen Unterlagen bereits per Post erhalten. Bitte senden Sie diese an uns zurück. Wenn Ihnen die Unterlagen nicht mehr vorliegen, können Sie diese hier erneut herunterladen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

FAQ
Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie den Bedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zeitnah, spätestens bis zum 31. August 2025 zu.

Wo kann ich die neuen Bedingungen einsehen?

Die Bedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie hier

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis bestehen aus vielen Seite. Aus Gründen der Nachhaltigkeit haben wir uns gegen einen aktiven Versand entschieden. Gerne stellen wir Ihnen ein Exemplar in einem unserer BeratungsCenter zur Verfügung.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Wir bilden in unseren Bedingungen auch rechtliche Bausteine  ab. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen und um die Geschäftsbeziehung wie gewohnt fortführen zu können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.

Wieso muss ich nun aktiv zustimmen?

Wenn sich rechtliche Voraussetzungen ändern, bilden wir diese zeitgerecht in unseren eigenen Bedingungen ab. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen und um die Geschäftsbeziehung wie gewohnt fortführen zu können, benötigen wir dann Ihre aktive Zustimmung.

 

Ich nutze nicht alle Produkte - warum muss ich trotzdem zustimmen?

Die Zustimmungserklärung enthält möglicherweise auch Änderungen für Produkte, die Sie derzeit nicht nutzen. Ist dies der Fall, sind die entsprechenden Bedingungen für Sie vorerst nicht relevant, weil sie nur in Kombination mit den jeweiligen Produktverträgen (z. B. Wero-Zahlungen) ihre Wirkung entfalten.

Ab wann gelten die neuen Depot-Preise?

Die neuen Depotgebühren gelten ab dem 01.01.2026. 

Ich habe den Antwortbogen aus dem Anschreiben nicht mehr - was kann ich tun?

Eine Zustimmung ist online, an unseren Geldautomaten oder SB-Geräten und vor Ort in unseren BeratungsCentern möglich.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Besuchen Sie uns in einem unserer BeratungsCenter oder kontaktieren Sie uns unter 0211 873-0.

Details zur Zustimmung aus 2022

Details zur Zustimmung aus 2022

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Was müssen Sie als privater Kunde jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Was gilt für gewerbliche Kundinnen und Kunden?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Als gewerbliche Kundin bzw. gewerblicher Kunde haben Sie die notwendigen Unterlagen bereits per Post erhalten. Bitte senden Sie diese an uns zurück. Wenn Ihnen die Unterlagen nicht mehr vorliegen, können Sie diese hier erneut herunterladen.

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